|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der K:ARTWERBEAGENTUR
für Verbraucher
Grundsatz 1
Sollten wir per E-Mail von Ihnen kontaktiert
werden gehen wir davon aus, dass auch wir Sie per E-Mail kontaktieren dürfen!
Falls dies nicht zutrifft weisen wir
darauf hin, dass eine andere Art der Kontaktaufnahme erfolgen muss.
§ 1 Geltung der
Bedingungen
Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer)
erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
|
(1) In Prospekten,
Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der
Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitet Angebote hält sich der Auftragnehmer 14
Kalendertage gebunden.
(2) Der Auftraggeber
ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des
Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen
nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die als Bestätigung.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind schriftlich niederzulegen.
|
§ 3 Preise,
Preisänderungen
(1) Preise
nach § 19 UStG ohne USt..
(2)
(Druckerzeugnisse) Alle Preise sind inklusive Verpackungskosten
zuzügl. Versandkosten .
(3) Nachträglich,
d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste
Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung
eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u.
dgl)
(4) Änderungen
angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten,
die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
(5) Der Auftragnehmer
ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten
insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des
Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen,
wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt
oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages
beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen
Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch
Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis)
übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des
Auftragswertes mindestens € 34,51 übersteigt,
vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser
Kosten einzuholen.
(6) Bei Stornierung
eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der
Daten bis zum vereinbarten Termin wird auf Grundlage der
erbrachten Leistungen abgerechnet.
|
§ 4
Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer
führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart,
auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
übertragenen Daten/Absprachen aus. Die Daten sind in den in den
Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten
anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer
dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten,
außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt.
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit
und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu
verantworten sind.
(2) Zulieferungen
aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und
übertragene Daten, unter liegen keiner Prüfungspflicht von Seiten
des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils
dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für
Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem
Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien
anzufertigen.
|
§ 4.1 Auftragsaufgabe und
Datenanlieferung
|
1) Der Auftraggeber gibt sich damit
einverstanden, dass die Bestellungen und die Datenübermittlung
ausschließlich auf dem e-Mail-Konto: info(at)werbeagentur-kart.de
(Bestellung)
(Datenübermittlung) eingehen.
2) Für Aufträge, die vom Auftraggeber per Fax in unserem Hause
ankommen, übernehmen wir keine Gewähr, dass diese überhaupt, bzw.
rechtzeitig bearbeitet werden. (3) Sollten unsererseits Aufträge, die gegen Punkt (1) und (2)
dieses § 4.1 verstoßen trotzdem bearbeitet werden, so ist dies eine
Kulanz unsererseits, wir enthalten uns aber jeglicher
Verpflichtung. |
(1) Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von
durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird
die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist
auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
beim Auftragnehmer beginnt.
(3) Die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung
sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin,
Festtermin oder verbindlicher Termin, schriftlich bestätigt sind.
Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den
Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des
Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom
Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet
werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung
wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(4) Kommt der
Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit
Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den
Auftraggeber über.
|
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer
Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats
gekündigt werden.
|
§ 7
Gefahrübergang – Versand
(1) Die Gefahr geht
auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch
des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des
Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert.
(3) Die Lieferung
erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine
abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers.
(4) Der Versand
erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
|
|
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
wir momentan aus technischen Gründen keine Auslandslieferungen über
diese Internetseite anbieten können. Falls Sie dennoch eine
Auslandslieferung wünschen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter der Nummer: 07062-239940. |
§ 8 Rechte des
Auftraggebers wegen Mängeln
(1) Hat der
gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder
eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die
Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der
Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers
erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich
Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den
Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die
Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre
ab Ablieferung der Ware.
(3) Bei farbigen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche
gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen
Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom
Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt gleich sind.
(4) Für Abweichungen
in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung
entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(5) Hat der
Auftraggeber auch auf Nachfrage keine Vorlage der Daten zur
Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten
Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder
Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht
anerkannt.
(6) Mängel eines
Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
(7) Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware (nur bei
Druckerzeugnissen) sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur,
Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen,
Produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen
welche nicht aussortiert werden.
(8) Weitergehende
Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand
betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem
Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige
Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für
alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
(9) Werden am
gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder
Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers
ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die
Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
(10) Alle dem
Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam
behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen
übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche
jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
(11) Eine Haftung des
Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(12) Ansprüche wegen
Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
(13) Farbabweichungen sind kein Grund zur Mängelrüge.
|
Bei leicht
fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des
Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
|
(1) Bis zur Erfüllung
aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich
der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor
(Vorbehaltsware).
Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen
Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware
wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der
Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
(3) Bei
vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
|
(1) Die Zahlung
erfolgt per Rechnung oder Vorkasse.
(3 Rechnungen sind
innerhalb 8 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht
schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
(4) Zahlungen
mit befreiender Wirkung müssen auf das im Rechnungsformular
genannte Konto erfolgen unter Nennung der Rechnungsnummer. Zum
Inkasso in bar ist ausschließlich die Geschäftsleitung
und deren Assistenz (gegen Barbeleg-Quittung) berechtigt.
(5) Die Ablehnung von
Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich
vor.
(6) Der Auftragnehmer
ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
(7) Der Auftraggeber
ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur
Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
(8) Ansprüche gegen
den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
(9)
Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bleiben so lange
unbearbeitet in unserem Hause, bis ein Zahlungseingang verzeichnet
ist bzw. ein Screenshot der Online-Überweisung oder ein TELEFAX des Überweisungsträgers mit Stempel
der Bank bei uns eingegangen ist.
(10)
Der Auftragnehmer
behält sich vor, auf einer Bezahlung per
Vorkasse zu bestehen
|
(1) Der Auftragnehmer
wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus
Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen,
es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom
Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers
ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem
Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und
dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise
der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder
Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
(2) Der Auftragnehmer
hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen
Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich
verletzten Patente beschafft oder
b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw.
Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches
gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den
Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes
beseitigen.
|
|
§ 13 Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber
haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der
Auftraggeber erklärt (mit der Datenübermittlung), dass er im
Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der
eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
|
(1) Für vom
Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere
an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält
sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der
Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die
erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am
geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren
Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem
Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich
vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit
Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des
Auftraggebers bzw. des Dritten über.
(2) Es besteht keine
Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf
Zwischenerzeugnisse wie Daten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich
vereinbart sein.
|
Falls nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
|
§ 16 Daten und
Auftragsunterlagen
(1) Die vom
Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten
werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers
gespeichert.
(2) Alle vom
Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere
Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der
Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese
versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den
Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei groß fahrlässigem oder
vorsätzlichem Handeln.
(3) Das Recovern
archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre
Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird
mit € 23,80 für jeden archivierten Auftrag
berechnet.
(4) Der Versand von
Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen
Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal €
11,60 sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
5) Datenerhebung Die Kunden werden hiermit davon unterrichtet,
dass die K:ART WERBEAGENTUR ihre Daten in dem zur
Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf der Grundlage
der Datenschutzvorschriften erhebt und speichert. Ihre Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben.
|
§ 17 Anwendbares
Recht, Teilnichtigkeit
(1) Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
(2) Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Zur PDF-Druckversion
geht's
hier!
Zurück
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der K:ARTWERBEAGENTUR
für Unternehmen
§ 1 Geltung der
Bedingungen
(1) Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer)
erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Auftraggebers (Besteller, Käufer) unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle
Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind schriftlich niederzulegen.
|
§ 2 Angebot und
Vertragsabschluss
(1) Die Angebote des
Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung des Auftragnehmers.
(2) Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Dritte Personen sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu
geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(4) Bei Aufträgen mit
Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt
die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger
der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der
Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und
Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der
Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller
stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(5) Bei Bestellung
auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen
gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als
Auftraggeber. Eine spätere Rechnungskorrektur nach bereits
erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen
Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt
dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen
Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das
Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
|
(1) Soweit nicht
anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer an die in seinen
Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des
Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
(2) Alle Preise sind
inklusive Verpackungskosten zuzügl. Versandkosten . Alle Preise
nach § 19 UStG ohne USt..
(3) Nachträglich,
d.h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste
Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung
eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen
Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart,
Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers
werden pauschal mit einer Gebühr von € 12,00 in
Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung
getroffen wurde.
(4) Änderungen
angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten,
die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
(5) Der Auftragnehmer
ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten
insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des
Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen,
wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt
oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages
beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen
Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch
Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis)
übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des
Auftragswertes mindestens € 34,51 übersteigt,
vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser
Kosten einzuholen.
(6) Bei Stornierung
eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der
Daten bis zum vereinbarten Termin wird auf Grundlage der
erbrachten Leistungen abgerechnet.
|
§ 4
Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer
führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart,
auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
übertragenen Daten/Absprachen aus. Die Daten sind in den in den
Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten
anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer
dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten,
außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt.
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit
und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu
verantworten sind.
(2) Zulieferungen
aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und
übertragene Daten, unter liegen keiner Prüfungspflicht von Seiten
des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils
dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für
Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem
Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien
anzufertigen.
|
§ 4.1 Auftragsaufgabe und
Datenanlieferung
|
1) Der Auftraggeber gibt sich damit
einverstanden, dass die Bestellungen und die Datenübermittlung
ausschließlich auf dem e-Mail-Konto: info(at)werbeagentur-kart.de
(Bestellung)
(Datenübermittlung) eingehen. 2) Für Aufträge, die vom Auftraggeber per Fax in unserem Hause
ankommen, übernehmen wir keine Gewähr, dass diese überhaupt, bzw.
rechtzeitig bearbeitet werden.
(3) Sollten unsererseits Aufträge, die gegen Punkt (1) und (2)
dieses § 4.1 verstoßen trotzdem bearbeitet werden, so ist dies eine
Kulanz unsererseits, wir enthalten uns aber jeglicher
Verpflichtung. |
(1) Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von
durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird
die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist
auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
beim Auftragnehmer beginnt.
(3) Die Einhaltung
der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung
sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin,
Festtermin oder verbindlicher Termin, schriftlich bestätigt sind.
Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den
Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des
Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom
Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet
werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung
wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(4) Kommt der
Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit
Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den
Auftraggeber über.
|
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer
Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats
gekündigt werden.
|
§ 7
Gefahrübergang – Versand
(1) Die Gefahr geht
auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch
des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Auf Wunsch des
Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert.
(3) Die Lieferung
erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine
abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers.
(4) Der Versand
erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
|
|
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
wir momentan aus technischen Gründen keine Auslandslieferungen über
diese Internetseite anbieten können. Falls Sie dennoch eine
Auslandslieferung wünschen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter der Nummer: 07062-239940. |
§ 8 Rechte des
Auftraggebers wegen Mängeln
(1) Hat der
gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder
eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die
Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der
Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers
erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich
Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den
Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die
Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre
ab Ablieferung der Ware.
(3) Bei farbigen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche
gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen
Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom
Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt gleich sind.
(4) Für Abweichungen
in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung
entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(5) Hat der
Auftraggeber auch auf Nachfrage keine Vorlage der Daten zur
Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten
Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder
Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht
anerkannt.
(6) Mängel eines
Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
(7) Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware (nur bei
Druckerzeugnissen) sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur,
Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen,
Produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen
welche nicht aussortiert werden.
(8) Weitergehende
Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind
ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand
betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem
Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige
Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für
alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
(9) Werden am
gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder
Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers
ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die
Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
(10) Alle dem
Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam
behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen
übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche
jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
(11) Eine Haftung des
Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(12) Ansprüche wegen
Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
(13) Farbabweichungen sind kein Grund zur Mängelrüge.
|
Bei leicht
fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des
Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
|
(1) Bis zur Erfüllung
aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich
der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor
(Vorbehaltsware).
Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen
Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware
wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der
Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
(3) Bei
vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
|
(1) Die Zahlung
erfolgt per Rechnung oder Vorkasse.
(3 Rechnungen sind
innerhalb 8 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht
schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
(4) Zahlungen mit
befreiender Wirkung müssen auf das im Rechnungsformular genannte
Konto erfolgen unter Nennung der Rechnungsnummer. Zum Inkasso in
bar ist ausschließlich die Geschäftsleitung und deren
Assistenz (gegen Aushändigung einer Bar-Beleg-Quittung) berechtigt.
(5) Die Ablehnung von
Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich
vor.
(6) Der Auftragnehmer
ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, dieser wird vom Auftragnehmer über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
(7) Der Auftraggeber
ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur
Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
(8) Ansprüche gegen
den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
(9)
Aufträge, die per Vorkasse bestellt werden, bleiben so lange
unbearbeitet in unserem Hause, bis ein Zahlungseingang verzeichnet
ist bzw. ein Screenshot der Online-Überweisung oder ein TELEFAX des Überweisungsträgers mit Stempel
der Bank bei uns eingegangen ist.
(10) Der Auftragnehmer
behält sich vor auf einer Bezahlung per
Vorkasse zu bestehen
|
(1) Der Auftragnehmer
wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus
Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen,
es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom
Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers
ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem
Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und
dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise
der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder
Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
(2) Der Auftragnehmer
hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen
Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich
verletzten Patente beschafft oder
b) dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw.
Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches
gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den
Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes
beseitigen.
|
|
§ 13 Gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber
haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der
Auftraggeber erklärt (mit der Datenübermittlung), dass er im
Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der
eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
|
(1) Für vom
Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere
an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält
sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der
Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die
erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am
geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren
Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem
Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich
vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit
Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des
Auftraggebers bzw. des Dritten über.
(2) Es besteht keine
Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf
Zwischenerzeugnisse wie Daten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich
vereinbart sein.
|
Falls nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
|
§ 16 Daten und
Auftragsunterlagen
(1) Die vom
Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten
werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers
gespeichert.
(2) Alle vom
Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere
Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der
Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese
versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den
Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei groß fahrlässigem oder
vorsätzlichem Handeln.
(3) Das Recovern
archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre
Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird
mit € 23,80 für jeden archivierten Auftrag
berechnet.
(4) Der Versand von
Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen
Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal €
11,60 sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
5) Datenerhebung Die Kunden werden hiermit davon unterrichtet,
dass die K:ART WERBEAGENTUR ihre Daten in dem zur
Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf der Grundlage
der Datenschutzvorschriften erhebt und speichert. Ihre Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben.
|
(1)
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren
Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen,
aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein
vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt
gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2
gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des
Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die
Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
|
§ 18 Anwendbares
Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
(2) Soweit der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Heilbronn/Stuttgart
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
(3) Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Zur PDF-Druckversion geht's
hier!
Zurück
|
|